Sie lenken vom Unterricht ab. In der Pause sollen die Kinder miteinander kommunizieren oder entspannen und nicht am Handy spielen.
Sollte ein Kontakt notwendig sein, steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung bzw. kann eine Lehrkraft angesprochen werden.
Nach dem Unterricht gibt es eine Hausaufgabenbetreung und danach eine Freizeitbetreuung. Zusätzlich werden Ganztagsangebote (GTA) angeboten.
Ja, teilweise.
Melden Sie es telefonisch vor der ersten Stunde ab und denken Sie auch an die Abbestellung des Essens. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.
Für das Nachholen des versäumten Stoffes ist jeder selbst verantwortlich. Am besten sollte ein zuverlässiger Mitschüler als Übermittler beauftragt werden. Bei umfangreicheren Fehlzeiten können Mitschriften auch in der Schule kopiert werden.
Versäumte Arbeiten werden nachgeschrieben. Termine legt der Fachlehrer fest.
Ab einer Krankheitsdauer von drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Ab einer Krankheitsdauer von mehr als einer Woche ein Krankenschein vom Arzt. Abweichungen von dieser Regelung, z. B. bei häufigem Fehlen, können vom Klassenlehrer entschieden werden.
Nach einer Woche.
Ja, da Anwesenheitspflicht im Unterricht besteht.
Ja, denn Kinder brauchen Bewegung und wünschen sich diese auch. Außerdem tut frische Luft gut und das Frühstück schmeckt gleich besser. Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen ist der Aufenthalt in der Schule möglich.
Es ist kein Wechsel im laufenden Schuljahr vorgesehen, da die Teilnehmerkapazitäten pro GTA begrenzt sind. Im Ausnahmefall kann nach vorheriger Absprache mit dem GTA-Leiter der besuchten bzw. dem Leiter der geplanten GTA gewechselt werden. Der Wechsel ist jedoch noch einmal schriftlich im Sekretariat mit einem formlosen Schreiben zu bestätigen.
Dies liegt immer im Ermessen des Lehrers. Generell werden Hausaufgaben im Hort erledigt. Jedoch gibt es auch langfristige Hausaufgaben wie Plakate erstellen, Gedichte lernen oder Vorträge ausarbeiten, die natürlich gemeinsam mit den Eltern zuhause erledigt werden müssen. Gleiches gilt auch für das Lernen vor größeren Klassenarbeiten.
Als Grundlage bei der Vergabe der Kopfnoten (Betragen, Fleiß, Mitarbeit, Ordnung) dient die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (SOGS), §15. Jeder Fachlehrer trägt seinen Vorschlag ein, in der Zensurenkonferenz wird dann über Streitfälle beraten und dann erfolgt eine Festlegung der Kopfnoten.
Telefon: +49 3763 7773-300
Telefax: +49 3763 7773-333
ipf@saxony-international-school.de
International Primary School Frankenberg
Kopernikusstraße 26
09669 Frankenberg